Nicht rückzahlbare Sonder- Bedarfszuweisungsmittel von € 104.400,– für die Gemeinde Sipbachzell
Der Gemeinderat hat beschlossen diese als
Haushaltsrücklage zu verbuchen.
Eine Zweckwidmung für den Kinderspielplatz oder
Kindergartenneubau ist vorgesehen.