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Wasser in Sipbachzell entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben

Es gibt ein ungelöstes Problem der Gemeinde Sipbachzell. Die Wasserqualität entspricht in einem Prüfwert  nicht den gesetzlichen Vorgaben.

Auszug aus der Trinkwasserinfo des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:

Der Parameterwert für Pestizide beträgt 0,1 µg/l laut Trinkwasserverordnung. Dieser Wert stellt einen strengen Vorsorgewert dar, um das Grund- und Trinkwasser möglichst frei von Pflanzenschutzmitteln zu halten. Der Parameterwert leitet sich indirekt von humantoxikologischen Bewertungen ab, es sind aber großzügige Sicherheitsspannen berücksichtigt, d. h. unmittelbare gesundheitliche Auswirkungen lassen sich von einer Überschreitung nicht ableiten.

Ende 2016 wurde diese Abweichung bekannt. Ein Messwert im Zusammenhang mit Pestizid Düngungen auf Rapsfeldern ist angeblich die Ursache. Es ergeben sich Abbauprodukte im Boden die aufgrund chemischer Prozesse bis ins Grundwasser vordringen. Es handelt sich um den in der Einstufung als Relevanten Metaboliten bezeichneten Typ: Dimetachlor CGA 369873.

Seit 2017 hatten wir eine max. 3 jährige Ausnahmegenehmigung der Landesregierung mit der Auflage max. Wert 1,0 µg/l , und mit Maßnahmen dies in den Griff zu bekommen. Die Bauernschaft bemüht sich nach eigener Aussage durch Reduktion bzw. Wechsel auf andere Düngemittel den Grenzwert wieder niedriger zu bekommen. Bis dato leider ohne durchschlagenden Erfolg. Mit Bescheid vom 15.07.2020 wurde uns neuerlich eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung des Trinkwassers erteilt. Die bis max. 31. März 2023 genehmigt ist. Diese wiederholte Ausnahmegenehmigung ist die allerletzte Möglichkeit.

Aus diesem Grunde wurde im Budget für 2021 eine Position aufgenommen mit Ausgaben € 50.000,– für die Erstellung eines Trinkwasserkonzeptes und Beratung zur Pestizid Problematik. Dies soll aus den Wasserrücklagen finanziert werden.

Ich bin damit einverstanden, das wir im äußersten Notfall das Wasser behandeln  um das Trinkwasser wieder gesetzeskonform hin zu bekommen, ja selbstverständlich.

Aber ohne Verordnung, das die entsprechenden Substanzen nicht mehr verwendet werden dürfen, bin ich dagegen. Das wäre ja so, als ob die Umwelt weiterhin verschmutzt werden darf, weil die Nutzer des Wassers sowieso nachher eine Wiederaufbereitung machen – egal welcher Aufwand und egal was es kostet. Das Problem mit den Pestiziden ist ein Überregionales und es müssen hier endlich seitens der Landesregierung und auch auf Gemeindeebene Verordnungen geschaffen werden, die zu einer ordnungsgemäßen Wasserqualität führen. Weiters bin ich der Meinung, das  dies eine Verunreinigung aus der Landwirtschaft ist. Also sollen auch für die Beseitigung der Folgen (Wasseraufbereitungsanlagen) die Geldmittel aus den Landwirtschaftsbudgets kommen und nicht aus Rücklagen die geschaffen wurden um die Anlagen Instandhalten zu können.

Wir werden dafür kämpfen, das unser Wasser wieder den Richtlinien für Trinkwasser entspricht ohne das eine Ausnahmegenehmigung benötigt wird.

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